Was gibt es Neues?
Presseinformation über die Neuigkeiten in der KEM - Frühjahr 2021
Liebe Gemeindebürgerinnen, liebe Gemeindebürger der KEM „Energie-Erlebnisregion Hügelland“
Die Fördertöpfe sind frisch gefüllt und warten darauf in Anspruch genommen zu werden. Mit diesen Steuergeldern soll die notwendige Energiewende schneller voran getrieben zu werden. Fast täglich hören wir von neuen Extremen, sei es der heißeste Tag im Februar seit es Aufzeichnungen gibt, das rasante Artensterben oder der Flächenfraß an besten Ackerflächen, um nur beispielhaft einige Negativentwicklungen zu nennen. Würde der Raubbau an Flächen mit aktuell ca. 20 Fußballfelder pro Tag sich so weiter entwickeln, wäre Österreich in 20- 30 Jahren komplett zubetoniert! Wenn wir ehrlich bemüht sind für unsere Kinder und Enkelkinder eine lebenswerte Zukunft zu erhalten, müssen wir wesentlich mehr als bisher tun. Mit wir meine ich nicht nur die Bundesregierung, sondern Jede*n von uns.
ÖKOFÖRDERUNGEN DES LANDES STEIERMARK für Private,
eine Kombination der Landes- mit den Bundesförderungen ist möglich!
HEIZUNGSTAUSCH, Solarthermie, Nah- und Fernwärmeanschluss
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Verfügbar von 1.1. bis 31.12.2021 bzw. solange Budget vorhanden
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Förderung nur, wenn keine Anschlussmöglichkeit an ein verfügbares Nah-/Fernwärmenetz besteht (aber auch diese wird gefördert) und nur bei Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner, Stromheizungen) bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten - die angegebenen Förderungsbeträge sind daher Maximalbeträge.
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2 Schritte (außer bei E-Mobilität) zur Förderung: 1. Förderungsantrag - keine Anschaffung (Bestellung, Lieferung, Montage, Rechnung, Bezahlung, …) vor Förderungsantrag! 2. Förderungsauszahlung innerhalb von 9 Monaten
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PELLETS- UND HACKSCHNITZELKESSEL: 3.600 € + 100 € für Hygieneschichtladespeicher
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SCHEITHOLZ- UND KOMBIKESSEL: 2.000 € + Zuschläge (vollautomatischer Betrieb: 100 €, Hygieneschichtladespeicher: 100 €., Lagerbevorratung für Pellets mit Auffüllen max. 2x jährlich: 100 €
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WÄRMEPUMPEN (WP): Erdwärme- oder Grundwasser-WP: 3.600 €, Luft-WP: 1.000 €, Zuschlag f. Photovoltaikanlage (mind. 2 kWp + mind. 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der WP): 500 €
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SOLARTHERMISCHE ANLAGEN: bis 10 m²: 150 €/m², für jeden weiteren m²: 100 €/m², Zuschlag Hybridkollektor: 50 €/m² / Begrenzung bei Ein- u. Zweifamilienhaus: ohne Heizungseinbindung 2.000 € , mit Heizungseinbindung 3.000 € / ab 3 Wohneinheiten und bei Sondernutzung: siehe Details unter Link
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NAH-/FERNWÄRMEANSCHLÜSSE bei Umstieg von bestehenden biogenen (nur hier möglich) oder fossilen Brennstoffen und Stromheizungen: Zuschüsse durch Land Steiermark und Nah-/Fern-Wärmenetzunter-nehmen je Wohneinheit (WE) bei: 1–2 WE: 1.400 €, 3-4 WE: 700 €, 5-20 WE: 600 €, >21 WE: 350 €
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Ihre Gemeinde fördert zusätzlich
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Alle Details unter https://wohnbau.steiermark.at/oekofoerderungen
THERMISCHE SANIERUNG:
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Umfassende energetische Sanierung: Mind. 3 gleichzeitige energiesparende Maßnahmen
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Einmaliger Förderbeitrag: 15% der förderfähigen Kosten oder
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Annuitätenzuschuss 30% zu Bankdarlehen (14 Jahre Laufzeit)
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Kleine Sanierung: Annuitätenzuschuss 15% zu Bankdarlehen (10 Jahre Laufzeit)
E-MOBILITÄT/ INNOVATIVE MOBILITÄT – 1.2.-31.12.2021 - https://wohnbau.steiermark.at/oekofoerderungen:
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Nur 1 Schritt: Der Förderungsantrag ist hier erst NACH Lieferung, Kauf, Montage, Bezahlung, … und binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum möglich.
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Bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten.
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Dreiphasige intelligente E-Ladestationen: Intelligentes Ladekabel100 €, Wallbox: 300 €
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Dynamische Lastmanagementsysteme f. Wohngebäude > 4 Wohnungen oder > 10 KFZ-Plätze:
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Basisförderung bis zu 99 möglichen Ladepunkten: 5.000 €
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Zuschlag zur Basisförderung je weiteren 50 möglichen Ladepunkten: 2.500 €
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Öffentlichen Schnellladestationen für Elektro-Fahrzeuge für Gemeinden und deren Gemeindeverbände - Ausschreibung mit Jurybewertung – über Ökofonds Steiermark: https://www.technik.steiermark.at/cms/beitrag/12813326/161967760/ - von 1.3. - 15.8.2021
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1. Schritt: Antragstellung online http://energie.steiermark.at VOR Bestellung, Lieferung, Arbeiten, …
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2. Schritt: Förderungsauszahlung nach Errichtung (Inbetriebnahme max. 9 Monate nach Zusage)
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Max. 50 % der anrechenbaren Netto-Anschaffungskosten bzw. max. € 80.000 €
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zusätzlich 10.000 €: für e5-Gemeinden oder Gemeinden mit Sachbereichskonzept Energie
FÖRDERUNGEN DES BUNDES FÜR PRIVATE
E-MOBILITÄT / INNOVATIVE MOBILITÄT - http://www.emob.klimafonds.gv.at/ - bis 31.3.2022 bzw. Budget
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Gemeinsame Förderungsaktion von Bund und Fahrzeugimporteuren für Fahrzeuge:
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5.000 € pro PKW mit reinem Elektro- und Brennstoffzellenantrieb / 1.300 € pro Leichtfahrzeug
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2.500 € pro PKW für Plug-in-Hybridfahrzeuge, E-Fahrzeuge mit Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer
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1.200 € pro EMotorrad / 800 € pro EMoped / 1.000 € pro (E-)Transportrad
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E-Ladeinfrastruktur:
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600 € für intelligentes Ladekabel / 600 € für eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus
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900 € für eine intelligente OCPP-fähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage /
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1.800 € für eine intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
RAUS AUS ÖL BONUS: www.umweltfoerderung.at
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Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch vorrangig hocheffiziente Nah-/Fernwärme; nur wenn diese nicht möglich, auch Holzzentralheizung oder Wärmepumpe
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Die Förderung beträgt bis zu 5.000 € und ist mit 35% der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
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Schritt 1: Registrierung ab 9.2.2021 – max. 31.12.2022 mit baureifem bzw. umgesetzten Projekt
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Schritt 2: Antragstellung: innerhalb 6 Monate nach Registrierung
HOLZHEIZUNGEN - max. 35% der anerkennbaren Investkosten: http://www.holzheizungen.klimafonds.gv.at/
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Umstieg von Holzkessel (Baujahr vor 2006) auf Pellets- und Hackschnitzel (automatisch beschickt): max. 800 €
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Pelletkaminöfen, wenn dadurch Brennstoffverbrauch einer bestehenden fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2006 reduziert wird: max. 500 €
SANIERUNGSSCHECK FÜR PRIVATE: ab 9.2.2021 – 31.12.2022, www.umweltfoerderung.at
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Private Wohngebäude, älter 20 Jahre, max. 30% der förderungsfähigen Kosten
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Umfassende Sanierung „klimaaktiv Standard“: max. 6.000€ / „guter Standard“: max. 5.000€
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Teilsanierung 40%: max. 4.000€ / Einzelbauteilsanierung: max. 2.000€
PHOTOVOLTAIKANLAGEN (PV) UND STROMSPEICHER - max. 30% der Errichtungskosten:
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ÖMAG Tarifförderung seit 12.1.2021 - https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/tariffoerderung/ - PV ab 5 bis 200 kWp:
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Einmalzuschuss: max. 250 €/kWp, max. 30% der Errichtungskosten
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Erhöhter Einspeisetarif: 7,06 Cent/kWh, 13 Jahre Förderlaufzeit
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ÖMAG Investitionsförderung für PV und Stromspeicher - „first come – first serve“ ab dem 16.02.2021, 17:00 - https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/investitionsfoerderung/ - max. 30% der Errichtungskosten - PV bis 500 kWp, Stromspeicher bis 50 kWh:
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PV bis 100 kWp: max. 250 €/kWp / PV >100 bis 500 kWp: max. 200 €/kWp /
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Stromspeicher bis 50 kWh: max. 200 €/kWh
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PHOTOVOLTAIK 2020-2022 - Klima- und Energiefonds - http://www.pv.klimafonds.gv.at/ - max. 35 % der anerkennbaren Investitionskosten - bis 50 kWp:
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250 €/kWp für 0 bis 10 kWp / 200 €/kWp > 10–20 kWp / 150 €/kWp > 20 kWp bis 50 kWp
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Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen: zusätzlich 100 €/kWp
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SOLARANLAGEN BUND - www.solaranlagen.klimafonds.gv.at - 22.6.2020 – 31.3.2021 - Bestandsgebäude (Baubewilligung vor 2006):
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Bruttokollektorfläche mind. 4m², max. 35% der förderfähigen Investitionskosten, max.700 €
KOSTENLOSE FACHBERATUNG ÜBER DEN ZUSATAND IHRER THERMISCHEN SOLAR ANLAGE
Solarthermieanlagen nutzen die kostenlose Energie der Sonne. Viele haben schon lange guten Dienst geleistet.
Lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater bei der Überprüfung (Funktion, Effizienz, Regelung…) Ihrer Solarthermieanlage oder einer für Ihr Objekt passenden Neuanschaffung unterstützen.
Als Ergebnis bekommen Sie ein Protokoll mit Optimierungsvorschlägen.
Es sind für Ihre Gemeinde nur eine begrenzte Anzahl an kostenlosen Fachberatungen möglich.
Der Zuschlag erfolgt nach Datum der Anmeldung in Ihrer Gemeinde.
Anmeldung bei Herrn/Frau Maximilian Muster unter der Telefonnummer 0815-111-222 oder per E-Mail an info@gmde-huegelland.at
Mit lieben Grüßen
Erwin Stubenschrott; KEM-Manager
erwin.stubenschrott@outlook.com
+43 664 - 40 525 40